Schritt 1:
Zwei Möglichkeiten zur Einreichung eines Visumantrags:
Antragsunterlagen können postalisch, als Einschreiben, übersandt werden. (Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers die Sendung selbstständig zu verfolgen, und den Eingang der Sendung nachzuweisen.)
Zu den auf dem Umschlag zu hinterlassenen Informationen gehören: Namen der Antragsteller, Handynummer und eine genaue Aufzählung des Inhaltes, Adresse u. Telefonnummer des Antragstellers, Anzahl der Reisepässe u. entsprechende Nationalität, Art u. Anzahl beigelegter Kopien von Reisepässen u. Aufenthaltsgenehmigungen, ein adressiert und als Einschreiben frankierter Rückumschlag, Betrag der beigelegten Gebühren, Anzahl der beigelegten Passbilder u. Antragsformulare, etc.
Achtung!!!
Die Verantwortung zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen liegt beim Antragsteller selbst.
Obligatorisch einzureichende Dokumente bei Beantragung eines Touristenvisums
(Single Entry / Einmalige Einreise):
Antragsformular¹ (Link)
2 deutliche Kopien des Reisepasses (Mindestgültigkeit bei Einreise in Ägypten, 6 Monate)
2 deutliche Kopien der deutschen Aufenthaltsgenehmigung (Mindestgültigkeit bei Einreise in Ägypten, 6 Monate)
2 aktuelle Passbilder mit weißem Hintergrund
3 € Bearbeitungsgebühr
adressiert und als Einschreiben frankierter Rückumschlag²
Bearbeitungszeit
Der Antragssteller benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörden in Kairo.
Ohne eine solche Genehmigung kann seitens des Generalkonsulats kein Visum ausgestellt werden!
Ab dem nachweislichen Eingangstag der Antragsunterlagen beim Generalkonsulat muss mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 6 Wochen gerechnet werden. Der Postweg ist nicht in die Bearbeitungszeit miteinzukalkulieren!
Express – Visa Anträge existieren nicht !!!
Das Generalkonsulat hat keinerlei Möglichkeit den Genehmigungsprozess bei den zuständigen Behörden zu beschleunigen.
Anfragen per Email, die den Genehmigungsprozess betreffen, werden vom Generalkonsulat nicht beantwortet. Sobald dem Generalkonsulat eine Rückmeldung vorliegt, ob die Erteilung eines Visums genehmigt, oder abgelehnt wurde, wird der Antragsteller proaktiv per Email kontaktiert.
Bitte beachten Sie!!! Es besteht die Möglichkeit, dass die Erteilung eines Visums abgelehnt wird, und keine Genehmigung erfolgt!
¹Das Antragsformular muss elektronisch auf dem Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Handschriftlich ausgefüllte Antragsformulare werden nicht akzeptiert.
²Es ist obligatorisch, dass der Rückumschlag vom Antragsteller so vorbereitet wird, dass dieser über den nach persönlicher Präferenz ausgewählten Kurier-/ Postservice, selbstständig verfolgt werden kann. Die Gebühren zur Rücksendung des Reisepasses oder anderer Unterlagen an seinen Inhaber sind vom Antragsteller vollständig selbst zu leisten.
Reisepässe, sowie andere Unterlagen, können nicht persönlich abgeholt werden, sondern werden ausschließlich postalisch an seinen Besitzer rückübersandt.
Das Generalkonsulat übernimmt keinerlei Verantwortung für den Postweg und mögliche Verluste auf demselben.
Schritt 2:
Weiteres Vorgehen im Falle einer Genehmigung:
Zwei Möglichkeiten zur Einreichung Ihrer weiteren Unterlagen:
Antragsunterlagen können postalisch, als Einschreiben, übersandt werden. (Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers die Sendung selbstständig zu verfolgen, und den Eingang der Sendung nachzuweisen.)
Zu den auf dem Umschlag zu hinterlassenen Informationen gehören: Namen der Antragsteller, Handynummer und eine genaue Aufzählung des Inhaltes, Adresse u. Telefonnummer des Antragstellers, Anzahl der Reisepässe u. entsprechende Nationalität, Art u. Anzahl beigelegter Kopien von Reisepässen u. Aufenthaltsgenehmigungen, ein adressiert und als Einschreiben frankierter Rückumschlag, Betrag der beigelegten Gebühren, Anzahl der beigelegten Passbilder u. Antragsformulare, etc.
Achtung!!!
Unvollständig eingereichte Anträge finden keine Beachtung und werden nicht bearbeitet.
Die Verantwortung zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen liegt beim Antragsteller selbst.
Einzureichende Dokumente im Falle einer Genehmigung zur Ausstellung eines Visums:
Originalreisepässe (Mindestgültigkeit bei Einreise in Ägypten, 6 Monate)
40 € pro Visumsgebühr pro Antrag in bar; nur Scheine, keine Münzen
adressiert und als Einschreiben frankierter Rückumschlag²
²Es ist obligatorisch, dass der Rückumschlag vom Antragsteller so vorbereitet wird, dass dieser über den nach persönlicher Präferenz ausgewählten Kurier-/ Postservice, selbstständig verfolgt werden kann. Die Gebühren zur Rücksendung des Reisepasses oder anderer Unterlagen an seinen Inhaber sind vom Antragsteller vollständig selbst zu leisten.
Reisepässe, sowie andere Unterlagen, können nicht persönlich abgeholt werden, sondern werden ausschließlich postalisch an seinen Besitzer rückübersandt.
Das Generalkonsulat übernimmt keinerlei Verantwortung für den Postweg und mögliche Verluste auf demselben.
Das Visum weist eine Gültigkeit von drei Monaten, ab Ausstellungsdatum aus, und erlaubt dem Antragsteller die einmalige Einreise in die A.R. Ägypten zu touristischen Zwecken. Innerhalb dem Gültigkeitszeitraum von drei Monaten, ist es dem Antragsteller erlaubt sich maximal 30 Tage in Ägypten aufzuhalten.
Bearbeitungszeit
Ab dem nachweislichen Eingangstag der Antragsunterlagen (Reisepässe, Gebühr, Rückumschlag) beim Generalkonsulat muss mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 3 Werktagen gerechnet werden. Wochenenden, als auch deutsche oder ägyptische Feiertage gelten nicht als Werktage, noch ist der Postweg als Bearbeitungszeit miteinzukalkulieren!
Bitte beachten Sie !!! Reisepässe können nicht persönlich entgegengenommen werden, sondern werden ausschließlich auf dem Postweg an seinen Besitzer zurückübersandt (nähere Informationen siehe ²) !!!
Eine Express – Visa Ausstellung existiert nicht!!!
Wichtige allgemeingültige Hinweise!!!
Das Generalkonsulat hat das Recht sich die Ausstellung eines Visums vorzubehalten. Seitens des Generalkonsulates besteht keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Antragsteller Gründe zur Ablehnung bei Nicht-Ausstellung eines Visums zu nennen.
Entsprechend wird dazu geraten Buchungen von Urlaubsreisen oder Flügen erst zu tätigen, nachdem Ihnen ein Visum nachweislich ausgestellt wurde, und Ihnen zur weiteren Verwendung in Ihrem Reisepass vorliegt.
Das Generalkonsulat ist nicht verantwortlich für die Inhalte und Informationen anderer Webseiten, außer der offiziellen Webseite des Generalkonsulats.
Sollten Sie eine wichtige Rückfrage zu Ihrem Visumsantrag haben, ist die Visumsabteilung über die folgende Emailadresse zu erreichen:
Egyptian.consulate.frankfurt.visa@gmail.com
Die Bearbeitungszeit von Emails beträgt bis zu 5 Werktagen. Es werden keine Emails beantwortet, die Fragen bzgl. des Antragsverfahrens betreffen, welche bereits auf dieser Webseite beantwortet wurden.
Telefonisch kann die Visumsabteilung über die folgenden Telefonnummern erreicht werden:
069 – 955134 24 oder 069 – 955134 17
¹Das Antragsformular muss elektronisch auf dem Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Handschriftlich ausgefüllte Antragsformulare werden nicht akzeptiert.
²Es ist obligatorisch, dass der Rückumschlag vom Antragsteller so vorbereitet wird, dass dieser über den nach persönlicher Präferenz ausgewählten Kurier-/ Postservice, selbstständig verfolgt werden kann. Die Gebühren zur Rücksendung des Reisepasses an seinen Inhaber sind vom Antragsteller vollständig selbst zu leisten.
Reisepässe können nicht persönlich abgeholt werden, sondern werden ausschließlich postalisch an seinen Besitzer rückübersandt.
Das Generalkonsulat übernimmt keinerlei Verantwortung für den Postweg und mögliche Verluste auf demselben.
Aufruf zur Mitwirkung
Sollten Sie als Antragsteller von einer dritten Partei darüber informiert worden sein, dass die Ausstellung von Express-Visumsanträgen existiert, werden Sie höflichst darum gebeten dem Generalkonsulat die Identität des Anbieters bekanntzugeben, da es sich hier um irreführende Täuschungsversuche und folglich Betrugsfälle handelt.