Achtung!!!
Unvollständig eingereichte Anträge finden keine Beachtung und werden nicht bearbeitet.
Die Verantwortung zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen liegt beim Antragsteller selbst.
Obligatorisch einzureichende Dokumente bei Beantragung eines Touristenvisums
(Single Entry / Einmalige Einreise):
Das Visum weist eine Gültigkeit von drei Monaten, ab Ausstellungsdatum aus, und erlaubt dem Antragsteller die einmalige Einreise in die A.R. Ägypten zu touristischen Zwecken. Innerhalb dem Gültigkeitszeitraum von drei Monaten, ist es dem Antragsteller erlaubt sich maximal 30 Tage in Ägypten aufzuhalten.
Bearbeitungszeit
Ab dem nachweislichen Eingangstag der Antragsunterlagen beim Generalkonsulat muss mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 3 Werktagen gerechnet werden. Wochenenden, als auch deutsche oder ägyptische Feiertage gelten nicht als Werktage, noch ist der Postweg als Bearbeitungszeit miteinzukalkulieren!
Bitte beachten Sie !!! Reisepässe können nicht persönlich entgegengenommen werden, sondern werden ausschließlich auf dem Postweg an seinen Besitzer zurückübersandt (nähere Informationen siehe ²) !!!
Express – Visa existieren nicht, und werden nicht ausgestellt!!!
Weitere Modalitäten zur Ausstellung zur Visumsausstellung:
Multiple Entry Visa / Visa mit mehrfacher Einreisemöglichkeit:
Die obligatorisch einzureichenden Dokumente entsprechen denen des Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit (siehe Single Entry). Die einzureichende Gebühr weicht ab. Im Falle der Beantragung eines Visums mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beträgt die Gebühr 103€ pro Antrag in bar (100 € Visums- + 3 € Bearbeitungsgebühr).
Das Visum weist eine Gültigkeit von sechs Monaten, ab Ausstellungsdatum aus, und erlaubt dem Antragsteller die mehrmalige Einreise in die A.R. Ägypten zu touristischen Zwecken. Innerhalb dem Gültigkeitszeitraum von sechs Monaten, ist es dem Antragsteller erlaubt sich maximal 90 Tage in Ägypten aufzuhalten.
Business – Visum:
Die obligatorisch einzureichenden Dokumente entsprechen denen des Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit (siehe Single Entry).
Zusätzlich muss ein Einladungsschreiben des empfangenden Unternehmens in Ägypten beigefügt werden, oder ein Schreiben des Konferenzgebers.
Die einzureichende Gebühr weicht ab. Im Falle der Beantragung eines Business – Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit beträgt die Gebühr 105€ pro Antrag in bar (100 € Visums- + 3 € Bearbeitungsgebühr).
Im Falle der Beantragung eines Business – Visums mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beträgt die Gebühr 143€ pro Antrag in bar (140 € Visums- + 3 € Bearbeitungsgebühr).
Ehepartner ägyptischer Staatsbürger:
Die obligatorisch einzureichenden Dokumente entsprechen denen des Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit (siehe Single Entry).
Zusätzlich muss eine offizielle und als gültig anerkannte Heiratsurkunde, in Kopie, eingereicht werden.
Es fällt keine Visumsgebühr an.
Kinder ägyptischer Eltern:
Die obligatorisch einzureichenden Dokumente entsprechen denen des Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit (siehe Single Entry).
Zusätzlich muss ein offizieller und als gültig anerkannter Nachweis (ägyptisches Personenstandsdokument), in Kopie, eingereicht werden, der die ägyptische Staatsbürgerschaft der Eltern belegt.
Es fällt keine Visumsgebühr an.
Personen ägyptischen Ursprungs:
Die obligatorisch einzureichenden Dokumente entsprechen denen des Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit (siehe Single Entry).
Zusätzlich muss ein offizieller und als gültig anerkannter Nachweis (ägyptisches Personenstandsdokument), in Kopie, eingereicht werden, der die vormalige ägyptische Staatsbürgerschaft nachweist.
Es fällt keine Visumsgebühr an.
Wichtige allgemeingültige Hinweise!!!
Das Generalkonsulat hat das Recht sich die Ausstellung eines Visums vorzubehalten. Seitens des Generalkonsulates besteht keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Antragsteller Gründe zur Ablehnung bei Nicht-Ausstellung eines Visums zu nennen.
Entsprechend wird dazu geraten Buchungen von Urlaubsreisen oder Flügen erst zu tätigen, nachdem Ihnen ein Visum nachweislich ausgestellt wurde, und Ihnen zur weiteren Verwendung in Ihrem Reisepass vorliegt.
Das Generalkonsulat ist nicht verantwortlich für die Inhalte und Informationen anderer Webseiten, außer der offiziellen Webseite des Generalkonsulats.
Sollten Sie eine wichtige Rückfrage zu Ihrem Visumsantrag haben, ist die Visumsabteilung über die folgende Emailadresse zu erreichen:
Egyptian.consulate.frankfurt.visa@gmail.com
Die Bearbeitungszeit von Emails beträgt bis zu 5 Werktagen. Es werden keine Emails beantwortet, die Fragen bzgl. des Antragsverfahrens betreffen, welche bereits auf dieser Webseite beantwortet wurden.
Telefonisch kann die Visumsabteilung über die folgenden Telefonnummern erreicht werden:
069 – 955134 24 oder 069 – 955134 17
¹Das Antragsformular muss elektronisch auf dem Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Handschriftlich ausgefüllte Antragsformulare werden nicht akzeptiert.
²Es ist obligatorisch, dass der Rückumschlag vom Antragsteller so vorbereitet wird, dass dieser über den nach persönlicher Präferenz ausgewählten Kurier-/ Postservice, selbstständig verfolgt werden kann. Die Gebühren zur Rücksendung des Reisepasses an seinen Inhaber sind vom Antragsteller vollständig selbst zu leisten.
Das Generalkonsulat übernimmt keinerlei Verantwortung für den Postweg und mögliche Verluste auf demselben.
Aufruf zur Mitwirkung
Sollten Sie als Antragsteller von einer dritten Partei darüber informiert worden sein, dass die Ausstellung von Express-Visumsanträgen existiert, werden Sie höflichst darum gebeten dem Generalkonsulat die Identität des Anbieters bekanntzugeben, da es sich hier um irreführende Täuschungsversuche und folglich Betrugsfälle handelt.